Hausordung

Die Ernst-Heinkel-Realschule ist eine Gemeinschaft von Schülern und Lehrern. Eine Gemeinschaft kann nur dann geordnet und ohne Konflikte zusammenleben, wenn jeder Einzelne Regeln anerkennt und sich bemüht, diese Regeln einzuhalten.

Auf dieser Grundlage und mit der Absicht, den Unterricht und den Aufenthalt in der Schule so reibungslos wie möglich zu gestalten, werden für die Ernst-Heinkel-Realschule folgende Regelungen festgelegt:

 

I.)   Unterrichtsbeginn

1.)  Das Schulhaus  wird  10 Minuten vor Unterrichtsbeginn geöffnet. Die Schüler begeben sich zu ihrem Unterrichtsraum.

2.)  Der Unterricht beginnt mit dem zweiten Klingelzeichen. Alle Schüler befinden sich zu diesem Zeitpunkt im entsprechenden Unterrichtsraum (ausgenommen Fachräume, s. III.4.).

3.)  Alle Beteiligten tragen dazu bei, dass der Unterricht pünktlich beginnen und enden kann.

Ist der Lehrer oder die Lehrerin 10 Minuten nach dem zweiten Klingelzeichen nicht im Unterrichtsraum, so meldet dies der Klassensprecher bzw. die Klassensprecherin im Sekretariat.

4.)  Schüler, deren Unterricht erst zu einer späteren Unterrichtsstunde beginnt, halten sich während der davor liegenden Stunden grundsätzlich nicht im Schulgebäude auf (ausgenommen Aufenthaltsraum).

5.) Der Aufenthaltsraum steht allen Schülern im Rahmen der Öffnungszeiten des Schulhauses und über die Mittagspause zur Verfügung.

6.)  Nach Unterrichtsschluss werden die Stühle auf die Tische gestellt, die Fenster geschlossen, die Jalousien hochgezogen und es wird vom Ordnungsdienst die Tafel gesäubert.

7.) Das Hinauswerfen von Gegenständen oder Müll aus den Fenstern ist untersagt.

 

II.) Verhalten im Schulbereich

1.) Jeder Einzelne verhält sich im gesamten Schulbereich so, dass er den Schulbetrieb nicht stört und weder sich selbst noch andere gefährdet oder schädigt.

Im einzelnen gelten folgende Regeln:

1.1. Rauchen, offenes Feuer und Alkohol sind grundsätzlich verboten.

1.2. Der Genuss von Kaugummi ist grundsätzlich verboten.

1.3. Offene Getränke dürfen nicht in die Unterrichtsräume mitgenommen werden.

1.4. Elektronische Unterhaltungsgeräte wie Walkman, Game-Boy usw. sind Freizeitgeräte und dürfen deshalb in der Unterrichtszeit nicht benutzt  werden.

1.5. Die Treppen und Eingangsbereiche im Schulgebäude sind frei zu halten, um einen ungehinderten Zugang zu den verschiedenen Stockwerken  zu ermöglichen.

1.6. Um Unfälle zu vermeiden,  ist das Umherrennen und Ball spielen im Schulhaus, das Rutschen auf den Treppengeländern und das Hinauslehnen aus den Fenstern verboten.

1.7. Das Werfen von Schneebällen ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.

1.8. Handys und andere elektronische Geräte sind im Bereich des Schulgebäudes auszuschalten.

1.9. Das Benutzen von Skateboards, Inline-Skatern, etc. ist auf dem Schulgelände nicht gestattet. Kickboards und ähnliche Roller sind im Bereich der Fahrradständer aufzubewahren, bzw. abzuschließen.

2.) Beschädigungen  am  Schulgebäude,  am Inventar, an Lehr- und Lernmitteln  gehen  zu  Lasten  des  Verursachers  bzw. seiner Eltern.

          

III.) Ordnung im Unterrichtsraum

1.) Jeder ist um Sauberkeit und Ordnung in seinem Unterrichtsraum bemüht. Für die Einhaltung der Sauberkeit ist jeder einzelne Schüler sowie der Ordnungsdienst verantwortlich.

2.) Wände und Einrichtungsgegenstände werden weder beschrieben, beschmiert noch in sonstiger Weise beschädigt.

3.) Eventuelle Beschädigungen sind sofort dem verantwortlichen Lehrer oder dem Hausmeister zu melden.

4.) Fachräume dürfen ohne Lehrer nicht betreten werden.

5.) In den Fachräumen können abweichende Raumordnungen gelten.

 

IV.) Verhalten in den Pausen

1.) Zur großen Pause verlassen alle Schüler das Schulhaus und halten sich auf dem Schulhof auf.

Bei entsprechender Witterung können von der Schulleitung abweichende Regelungen getroffen werden.

2.) Das Schulgelände darf nicht verlassen werden.

Das Schulgelände umfasst den oberen und den unteren Schulhof und endet jeweils an den Zugängen zur Straße sowie unterhalb der Treppe bei den unteren Fahrzeugabstellflächen (diese gehören nicht mehr zum Pausenbereich).

3.) Zur großen Pause wird der Unterrichtsraum abgeschlossen.

4.) Die kleinen Pausen dienen zum Wechseln des Unterrichtsraumes, zur Vorbereitung der nachfolgenden Unterrichtsstunde und falls erforderlich zum  Aufsuchen der Toilette.

 

V.) Veranstaltungen im Schulbereich

1.) Veranstaltungen der SMV, sowie außerunterrichtliche Veranstaltungen aller Art müssen rechtzeitig bei der Schulleitung gemeldet und genehmigt werden.

2.) Im Einzelfall werden spezielle Durchführungsbestimmungen festgelegt.

 

VI.) Veröffentlichungen

1.) Das Anschlagbrett im Eingangsbereich ist für Bekanntmachungen der Schulleitung und der SMV vorgesehen.

2.) Anschläge  müssen vor  der Veröffentlichung von der Schulleitung genehmigt werden.

 

VII.) Unterrichtsbesuch

1.) Nach dem Schulgesetz ist jeder Schüler gehalten, regelmäßig am Unterricht teilzunehmen (Schulpflicht). Teilnehmen bedeutet,

     - dass man pünktlich zum Unterricht erscheint,

     - dass man am Unterricht  teilnimmt und diesen nicht stört.

2.) Bei Erkrankung eines Schülers muss spätestens am zweiten Tag eine mündliche, fernmündliche oder elektronische Entschuldigung des Erziehungsberechtigten vorliegen, am 3.Tag muss eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.

3.) Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen vom unterrichtenden Lehrer aus dem Unterricht entlassen werden, holen im Sekretariat den entsprechenden Abmeldevordruck. Dieser muss  vom Erziehungsberechtigten unterschrieben und beim Klassenlehrer abgegeben werden.

4.) Befreiung vom Unterricht muss beim Vorliegen entsprechender Gründe rechtzeitig vorher schriftlich beantragt werden:

     a.) beim Fachlehrer bei Beurlaubung für 1 Unterrichtstunde.

     b.) beim Klassenlehrer bei Beurlaubung bis zu 2 Tagen.

     c.) bei der Schulleitung für mehr als 2 Tage.

Eine Urlaubsverlängerung unmittelbar vor und nach den Ferien kann grundsätzlich nicht gewährt werden.

5.) Eine Befreiung vom Sportunterricht kann für längstens 3 Wochen ausgesprochen werden; für diese Fälle genügt eine schriftliche Entschuldigung des Erziehungsberechtigten. Für längere Zeiträume ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Über die Anwesenheit des Schülers während des Sportunterrichtes entscheidet der Sportlehrer.

 

VIII.) Inkrafttreten

Diese Schul- und Hausordnung wurde von der Gesamtlehrerkonferenz am 20.11.2002 und von der Schulkonferenz am 22.10.2002 beschlossen und tritt am 1.1.2003 in Kraft.

 

IX.) Bekanntgabe

1.) Diese Schul- und Hausordnung ist in jedem Unterrichtsraum gut sichtbar anzubringen; ebenso die Brandfallordnung, der Fluchtplan und der Raumbelegungsplan.

2.) Die Schul- und Hausordnung wird jeweils zu Beginn eines Schuljahres in allen Klassen bekannt gegeben.

3.) Die Schul- und Hausordnung wird bei der Einschulung von Schülern und Eltern zur Kenntnis genommen. Der Erhalt wird durch Unterschrift bestätigt.

4.) Mit der Bekanntgabe wird gleichzeitig die konsequente Einhaltung eingefordert.